Flugpatenschaften

Hunde, aus anderen Ländern bzw. Projekten, haben oft ein neues zu Hause in Deutschland gefunden. Damit diese endlich ankommen dürfen, freuen wir uns über Flug-Paten

Sie interessieren sich für eine Flugpatenschaft, um unseren Verein zu unterstützen? In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen, wobei die folgenden Fragen abgedeckt werden:

  1. Wie funktioniert der Transport?
  2. Wo wird das Tier transportiert?
  3. Was kostet eine Flugpatenschaft?
  4. Wann muss ich mich als Flugpate melden?
  5. Was muss ich sonst beachten?
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
 
Als Flugpassagier haben Sie die Möglichkeit ein sogenanntes „Tierschutzgepäck“ mitzuführen oder ein Tier mitzunehmen. Viele Tierschutzvereine im Ausland nutzen diese Möglichkeit um Hilfsgüter zu transportieren und für viele Tiere ist es die einzige Möglichkeit zur Ausreise.

Wie funktioniert der Transport?

Für Sie als Passagier ist die Flugpatenschaft denkbar einfach. Das Tierschutzgepäck wird Ihnen vor Abflug an den Flughafen gebracht. Natürlich wissen Sie, was Sie transportieren, ganz gleich, ob es Transportboxen oder Sachspenden für Tiere sind. Beim Rückflug wird das Tier am Tag Ihres Abflugtermins in einer Transportbox zum Flughafen gebracht und alle nötigen Formalitäten werden während des Check-In von den Tierschützern erledigt. Damit dies reibungslos klappt, benötigen die Helfer vorab möglichst ausführliche Informationen von Ihnen.
 
Wenn Sie am Zielort gelandet sind, nehmen Sie das Tier am Gepäckband in Empfang. Den Impfpass und die Papiere des Tieres haben Sie vor dem Abflug von den Mitarbeitern des Tierschutzvereins ausgehändigt bekommen. Am Zielflughafen erwartet Sie ein Mitglied unserer Tierhilfe, der das Tier in Empfang nimmt und in eine Pflegestelle oder zu seiner Familie bringt.

Wo wird das Tier transportiert?

Dies variiert je nach Fluggesellschaft. Tiere mit einem Körpergewicht über 5kg werden im Gepäckraum transportiert, welcher natürlich klimatisiert ist.
Tiere, die leichter als 5kg sind, können bei den meisten Fluggesellschaften in der Kabine als „Handgepäck“ (d.h. in einer wasserdichten Transportbox oder Transporttasche) mitgenommen werden. Katzen werden ausschließlich in der Kabine transportiert.

Was kostet eine Flugpatenschaft?

Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Die Gebühren übernimmt unsere Tierhilfe.
 
Sollten Sie die Kosten für eine Flugpatenschaft übernehmen wollen, ist Ihre Spende natürlich herzlich willkommen!

Wann muss ich mich als Flugpate melden?

Ideal ist es, wenn Sie sich ca. zehn Tage vor Abflugtermin in die Türkei bei uns melden. Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit schon auf dem Hinflug Material für unseren Tierschutzverein (leere Flugboxen, Sachspenden, etc.) mitzunehmen. Hierfür werden sämtliche Formalitäten von uns vor dem Abflug erledigt.
 
Sobald alles organisiert ist, erhalten Sie von uns vor dem Abflug eine Bestätigung und die Anschrift des Ansprechpartners am Urlaubsort.
 
Der Aufwand der Formalitäten unterscheidet sich je nach Fluggesellschaft. So kann es vorkommen, dass die Flugpatenschaft aus Kostengründen (manche Fluggesellschaften verlangen pro kg Gepäck 15 Euro) nicht von unserem Tierschutzverein in Anspruch genommen wird.

Was muss ich sonst noch beachten?

Bitten informieren Sie uns über jede Änderung der Flugzeiten oder Flugnummern, damit gewährleistet ist, dass die Tiere auch rechtzeitig zum Check-In gebracht werden können. Obwohl wir die Anmeldung für Sie vornehmen, werden nicht von den Fluggesellschaften darüber nicht in Kenntnis gesetzt.
 
Einreisebestimmungen für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus dem Drittland Türkei
 
Seit dem 1. Oktober 2004 gelten für Haustiere zum Schutz vor Tollwut neue Tiergesundheitsbestimmungen. Diese schreiben für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen in einen EU-Mitgliedsstaat Folgendes vor:
 
  1. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein.
  2. In einem Begleitdokument muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden.
  3. Jedes Tier aus einem EU-Staat muss von einem EU-Heimtierausweis, übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis, begleitet sein.
  4. Tiere aus nicht gelisteten EU-Staaten müssen von einer amtlichen Veterinärbescheinigung begleitet sein, in der die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist.
  5. Reisen Sie aus einem Land ein, in dem die Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unsicher ist (zum Beispiel Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien), muss zusätzlich vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden. Diese Untersuchung muss mindestens drei Monate vor der Rückkehr erfolgen. Diesen Nachweis bekommen Sie zusammen mit dem Heimtierpass und allen weiteren Papieren von unseren Mitarbeitern vor Ort überreicht.
  6. Generell dürfen pro Person maximal vier Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden.
(Fotografie: Christian Feiland)