Verfassungsgericht der Türkei weist Antrag zur Aufhebung des Tierschutzgesetzes zurück
Tragische Entwicklung: das Tierschutzgesetz bleibt
Ankara, 7. Mai 2025 – Das türkische Verfassungsgericht hat den Antrag auf Aufhebung
wesentlicher Teile des neuen Tierschutzgesetzes abgelehnt. Die größte Oppositionspartei
CHP hatte im August 2024 Verfassungsbeschwerde gegen 16 von 17 Artikeln des im Juli
2024 in Kraft getretenen Gesetzes Nr. 7527 eingereicht. Das oberste Gericht wies diese
Klage nun zurück – einige der beanstandeten Bestimmungen einstimmig, andere mit
Mehrheit.
Damit bleibt das geänderte Tierschutzgesetz vollumfänglich in Kraft. Das umstrittene
Gesetz sieht vor, alle streunenden Hunde und Katzen einzufangen und in Tierheime zu
verbringen; unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt es sogar die Tötung dieser Tiere.
Tierschutzorganisationen laufen seit Monaten Sturm gegen diese Regelung. Sie warnen,
dass vage definierte Kriterien wie „krank“ oder „aggressiv“ massenhaften Missbrauch
begünstigen – Berichten zufolge sind in einigen Gemeinden bereits zahlreiche Straßentiere
getötet worden.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 7. Mai 2025 enttäuscht die Hoffnungen vieler Tierfreunde. „Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag für den Tierschutz in der Türkei“ erklärt Silvia Greene, Vorsitzende von Care4Life e.V. Die in Deutschland ansässige Organisation setzt sich seit Jahren für Straßentiere in der Türkei ein und hatte gehofft, dass das Gericht das von Tierschützern scharf kritisierte „Tiermassaker-Gesetz“ kippt. Care4Life appelliert nun eindringlich an die türkischen Behörden, statt weiterer Repressionen auf nachhaltige und humane Maßnahmen im Umgang mit streunenden Tieren zu setzen.
Care4Life fordert daher:
- Kastration statt Tötung: Durch flächendeckende Kastrationsprogramme soll die Population von Straßenhunden und -katzen auf humane Weise kontrolliert werden, anstatt die Tiere zu töten.
- Schutz statt Entfernung: Straßentiere sollen geschützt und vor Ort versorgt werden, statt
sie aus ihrer Umgebung zu reißen oder in entfernte Lager zu verbringen. - Verantwortung statt Ignoranz: Regierung und Kommunen müssen Verantwortung
übernehmen – durch ausreichende Mittel für Tierheime, medizinische Versorgung und
Aufklärung – anstatt das Leid der Tiere zu ignorieren.
Trotz des negativen Gerichtsbeschlusses wird Care4Life den Einsatz für das Leben der Straßentiere in der Türkei unvermindert fortsetzen. Der Verein ruft die Öffentlichkeit – in Deutschland wie in der Türkei – dazu auf, den Druck auf die Entscheidungsträger hochzuhalten und sich für tiergerechte Lösungen einzusetzen.
So können Sie helfen:
Kontoinhaber: | Care-4-life e.V. |
Kreditinstitut: | Sparda Bank Stuttgart |
Kontonummer: | 6090008 |
Bankleitzahl: | 60090800 |
Spenden aus dem Europäischen Ausland überweisen Sie bitte an unsere internationale Bankverbindung.
IBAN: | DE90 6009 0800 0006 0900 08 |
Swift BIC: | GENODEF1S02 |
Aktuelles
- Dringender Spendenaufruf
- Verfassungsgericht der Türkei weist Antrag zur Aufhebung des Tierschutzgesetzes zurück
- Mahnwache in Hamburg
- Tragische Entwicklung: Massaker an Straßenhunden in der Türkei eskaliert
- Care 4 Life auf den Straßen
Alle News
- Mai 2025
- April 2025
- März 2025
- Februar 2025
- Januar 2025
- Dezember 2024
- November 2024
- Oktober 2024
- September 2024
- August 2024
- Juli 2024
- Juni 2024
- Mai 2024
- April 2024
- Dezember 2023
- September 2023
- August 2023
- März 2023
- Januar 2023
- Juni 2022
- Oktober 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- März 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- März 2020
- Januar 2020
- Dezember 2018
- September 2018
- Februar 2018
- März 2016
- Oktober 2015
- Dezember 2014
- Februar 2013
- April 2012
- April 2007